Rechtsschutzversicherung und Erstberatung
Ihr Anwalt betreut und vertritt Sie in allen Lebenslagen. Mit der kompetenten juristischen Begleitung durch das Team von Mag. Franz Hofmann sind Sie stets auf der sicheren Seite!
Im Zuge der Erstberatung werden die Erfolgsaussichten und die Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall besprochen. Wenn Ihre Rechtschutzversicherung bei der Uniqa, Raiffeisen und Salzburger Landesversicherung eine Rechtsberatung beinhaltet und Sie freie Rechtsanwaltswahl haben, kann die Beratung in der Regel von uns mit der Rechtsschutzversicherung verrechnet werden. Bitte klären Sie vorab, ob die Rechtsberatung von Ihrer Rechtschutzversicherung gedeckt ist und freie Anwaltswahl besteht.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung bei einem anderem Versicherungsinstitut haben oder über keine Rechtschutzversicherung verfügen, werden Ihnen die Kosten für die Erstberatung in allgemeinen Rechtsfragen zu einer ermäßigten Pauschale von € 180,00 inkl. USt bzw. in Familien- und Immobilienrechtssachen zu einer ermäßigten Pauschale von € 280,00 inkl. USt verrechnet. Diese Honorarnote kann bei Ihrer Versicherung eingereicht werden und bekommen Sie je nach Vertrag einen Teil der Kosten refundiert.
In der Erstberatung werden mit Ihnen die weitere Vorgehensweise, die Rechtslage sowie die zu erwartenden Kosten besprochen. Die Rechtsberatung ist zeitlich begrenzt auf ca. 20 Minuten bzw. in Familien- und Immobilienrechtssachen auf max. 1 Stunde.