Ihr Anwalt für Werkvertragsrecht in Vöcklabruck
Mit einem Werkvertrag wird ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Hersteller eines bestimmten Wunsches unter Vereinbarung einer Vergütung geschlossen. Liegen bei dem Werk Mängel vor oder nimmt der Auftraggeber es trotz einwandfreier Ausführung nicht an, hilft Ihr Anwalt für Werkvertragsrecht weiter.
Probleme mit der Werkvertragserfüllung? Ihr Jurist ist für Sie da!
Der Werkvertrag bringt Pflichten für beide beteiligte Parteien mit sich – der Hersteller verpflichtet sich zur auftragsgemäßen, fristgerechten und mangelfreien Anfertigung des gewünschten Werks und der Auftraggeber zum Errichten der vereinbarten Vergütung. Eine Verweigerung der Annahme ist nur wegen wesentlicher Mängel zulässig. Hält sich eine der beiden Seiten nicht an die Vereinbarungen des Werkvertrags, kann die Situation oft nur unter Einbeziehung eines Anwalts gelöst werden.